Die rechtzeitige Einleitung einer Unternehmensnachfolge wird von vielen mittelständischen Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen vernachlässigt. Oftmals besteht die Hoffnung, den Nachfolger aus dem familiären Umfeld zu finden. Dies Ziel lässt sich häufig nicht verwirklichen.
Auch wird der Zeitpunkt der Notwendigkeit für eine Einleitung der Unternehmensnachfolge falsch eingeschätzt, häufig über Jahre aufgeschoben oder verdrängt und erst dann wieder aktuell, wenn die Entscheidung unaufschiebbar wird.
Dies ist die denkbar schlechteste Situation für eine geregelte Unternehmensnachfolge. Spätestens dann benötigen Sie kompetente Unterstützung.
Soweit eine Nachfolgeregelung im familiären Umfeld erfolgen kann, steht dem künftigen geschäftsführenden Gesellschafter jetzt im Bedarfsfalle ein erfahrener Unternehmensberater als Coach zur Seite – dies auch über einen längeren Zeitraum.
Ist eine Weitergabe des Unternehmens im familiären Umfeld nicht möglich, so ist die Entscheidung über eine Unternehmensnachfolge durch Verkauf zu treffen. Der Unternehmensverkauf bedarf vielfältiger Überlegungen. Zur Sicherung des Erfolges sind umfangreiche Vorbereitungen erforderlich sowie eine sorgfältige Kalkulation.
Diskretion ist oberstes Gebot
Der Wechsel des Inhabers eines Unternehmens darf keinesfalls frühzeitig bekannt werden. Dies kann dazu führen, dass Auftraggeber sich abwenden, Lieferanten verunsichert sind, Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und vieles mehr.
Schließlich soll der Übergang gleitend und reibungslos verlaufen, damit nicht nur die Mitarbeiter sondern auch Auftraggeber und Lieferanten dem Unternehmen die Treue halten. Nur so kann ein erfolgreicher Unternehmensverkauf gelingen.
Jetzt muss zunächst ein realistischer Kaufpreis ermittelt werden. Auch hier helfen wir Ihnen, den Marktwert zu finden.
Auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt ist für uns selbstverständlich.
Bei der Suche nach einem geeigneten Kandidaten als Nachfolger steht an erster Stelle die fachliche Eignung des künftigen Inhabers. Es ist aber auch zu prüfen, ob die Finanzierung des von Ihnen erwarteten Kaufpreises sichergestellt werden kann.
Erst wenn alle Punkte des Verkaufs geklärt sind, kann über den Zeitpunkt zur Übergabe an den neuen Gesellschafter oder Inhaber eine Entscheidung getroffen werden.